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Inhalt

Videos in Gebärdensprache: Dienstleistungen

Nachfolgend können Sie sich mithilfe von Gebärdensprachvideos über Dienstleistungen auf der Internetseite der Burggemeinde Brüggen informieren.

Digitale Dienstleistungen und Bürgerbüro

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zu digitalen Dienstleistungen und zum Bürgerbüro:

Allgemein: Bürger-Service-Portal

Im Bürger-Service-Portal können Sie Dienstleistungen bequem online abrufen. Die angebotenen Online-Dienstleistungen werden ständig verändert. Über das zentrale Suchfeld können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alle Dienstleistungen Kommunalverwaltung finden Sie im Bürgerportal. Unser Bürger-Service-Portal finden Sie unter www.brueggen.de/dienstleistungen/all.Im Bürger-Service-Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Burggemeinde Brüggen online zu erfassen und an die zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen erforderlich sein, werden wir Sie während der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Registrierung / Login

Für einige Services müssen Sie sich im Portal registrieren. Sie werden an entsprechender Stelle darauf hingewiesen. Zur Registrierung nutzen Sie bitte das „Servicekonto NRW“.

Kontakt / Terminvereinbarung

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürger-Service-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns per Mail: info@brueggen.de. Sie können uns per Kontaktformular erreichen.

Das Bürgerbüro ist die Hauptanlaufstelle für Einwohner:innen der Burggemeinde Brüggen. Sie können online Termine für das Bürgerbüro vereinbaren. Im Bürgerbüro können eine Vielzahl von Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Hier können z.B.

  • An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes,
  • Beglaubigungen,
  • Personalausweise,
  • Reisepässe und
  • polizeiliche Führungszeugnisse

beantragt werden.

Digitale Anträge

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zu den digitalen Anträgen:

Die Burggemeinde Brüggen bietet eine Vielzahl an digitalen Verwaltungsdiensten an, die den Aufwand für die Bürger erheblich reduzieren können. Die Anwendung der Online-Dienstleistungen ermöglicht den Bürgern eine schnelle Benutzung wichtiger Dienste von zu Hause oder unterwegs, sowie die Bürgerbeteiligung an wichtigen städtischen Themen. Manchmal reicht es nur den Online Vorgang zu bearbeiten, manchmal muss man aber auch noch in das Bürgerbüro kommen. Sie werden während des Vorgangs darauf hingewiesen. Manchmal ist es auch möglich das am PC ausgefüllte Formular direkt über einen Button online an die Kommune zu schicken. Teilweise muss ein Formular ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden, das dann an das Bürgerbüro geschickt, oder in den Briefkasten geworfen werden muss.

Antragstellung

Der Ablauf einer Antragstellung erfolgt immer in der gleichen Reihenfolge. Folgende Schritte sind zu durchlaufen: Auf der Startseite des Antrags gibt es eine kurze Beschreibung, welche Leistung Sie beantragen können und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls bereithalten müssen. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung erteilen. Ohne diese Zustimmung kann der Antrag nicht genutzt werden!

Nutzerkonto

Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ihrem BundID-Konto anzumelden. Ihre Daten werden dann direkt aus dem Konto übernommen. Sie können den Prozess auch ohne Nutzerkonto starten, dann müssen Sie Ihre persönlichen Daten selbst im Antrag erfassen.

Ausfüllhinweise

Pflichtfelder müssen Sie immer ausfüllen. Diese Felder sind mit einem Stern am Ende der Feldbezeichnung gekennzeichnet. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten geht es weiter mit der Abfrage von weiteren Daten, welche für die jeweilige Leistungserbringung durch die Verwaltung notwendig sind. Zum Beispiel wird bei der Anforderung einer Geburtsurkunde die Auskunft benötigt, für welchen Zweck Sie diese Urkunde anfordern. Nach Eingabe aller notwendigen Daten können Sie über den Button „Vorschau“ am Seitenende das ausgefüllte Formular ansehen und nochmal alle Daten überprüfen. Mit einem Klick auf den Button „Weiter“ am Seitenende wird überprüft, ob alle Pflichtfelder gefüllt wurden. Wenn alle Daten vorhanden sind, werden Sie zur nächsten Seite weitergeleitet.

Zahlung

Bei einem kostenpflichtigen Antrag erscheint an dieser Stelle eine Kostenaufstellung mit einem Button „Kostenpflichtig bestellen“. Über diesen Button gelangen Sie auf eine neue Seite, um Ihre digitalen Zahlungsinformationen einzugeben. Je nach Antrag können unterschiedliche Zahlungsmittel gewählt werden (z.B. Kreditkarte, giropay). Nach Bestätigung der Zahlung werden Sie zur Abschlussseite des Antrags weitergeleitet. Bei einem kostenfreien Antrag gelangen Sie direkt zur Abschlussseite.

Abschluss

Auf der Abschlussseite können Sie das Formular im PDF-Format herunterladen. Der Antrag wird an die Verwaltung weitergeleitet und dort bearbeitet. Das PDF-Dokument muss an dieser Stelle ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Verwaltung überstellt werden.

Dienstleistung Personalausweis

Zur Dienstleistung Personalausweis werden fünf Videos in Deutscher Gebärdensprache angeboten. 

Personalausweis erstmalig beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen für die erstmalige Beantragung des Personalausweises:

Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt die Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Bei Ablauf der Gültigkeit oder Verlust können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen.

Zuständigkeiten 

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei dem Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Das Bürgerbüro finden Sie unter folgender Adresse: Klosterstraße 38, 41379 Brüggen. Die Antragstellung bei einer/einem anderen Bürgerbüro ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. aktuelles biometrisches Passbild
  2. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
  3. gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerbüro über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahren).

Kosten

Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt 37,00 €. Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt für Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstelung des Personalausweis können Sie einsehen unter: https://www.brueggen.de/rathaus/rat-verwaltung/dienstleistungen/personalausweis.

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer/Ihrem Bürgerbüro. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Sobald Sie den Personalausweis abholen können, werden Sie per Post benachrichtigt. Sie können sich über einen Online Auskunftsservice informieren, wann Sie den Personalausweis abholen können. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Dokument, können sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

Personalausweis neu beantragen bei Namensänderung

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen über die Neubeantragung bei Namensänderung des Personalausweises:

Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt die Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Bei Namensänderung wird der Personalausweis ungültig und muss neu beantragt werden. Wenn sich Ihr Familienname nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Haben Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie auch einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern. Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Zuständigkeiten 

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei dem Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Das Bürgerbüro finden Sie unter folgender Adresse: Klosterstraße 38, 41379 Brüggen. Die Antragstellung bei einer/einem anderen Bürgerbüro ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerbüro über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahren).

Kosten

Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt 37,00 €. Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt für Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstelung des Personalausweis können Sie einsehen unter: https://www.brueggen.de/rathaus/rat-verwaltung/dienstleistungen/personalausweis.

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer/Ihrem Bürgerbüro. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Sobald Sie den Personalausweis abholen können, werden Sie per Post benachrichtigt. Sie können sich über einen Online Auskunftsservice informieren, wann Sie den Personalausweis abholen können. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Dokument, können sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

Personalausweis ändern bei Umzug

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen über die Änderung des Personalausweises bei einem Umzug:

Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Personalausweis aktualisieren lassen

Zuständigkeiten 

Das Bürgerbüro finden Sie unter folgender Adresse: Klosterstraße 38, 41379 Brüggen. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerbüro über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer/Ihrem Bürgerbüro. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen bei Verlust des Personalausweises:

Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Bei Ablauf der Gültigkeit oder Verlust können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen. 

Zuständigkeiten 

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei dem Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Das Bürgerbüro finden Sie unter folgender Adresse: Klosterstraße 38, 41379 Brüggen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerbüro über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Kosten

Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweis können Sie einsehen unter: https://www.brueggen.de/rathaus/rat-verwaltung/dienstleistungen/personalausweis.

Verfahrensablauf

Einen neuen vorläufigen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer/Ihrem Bürgerbüro. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Dokument, können sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

Verlust des Personalausweises

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen bei Verlust des Personalausweises:

Allgemeine Informationen 

Bei Ablauf der Gültigkeit oder Verlust können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen.

Verlust

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie schnellstmöglich persönlich in dem Bürgerbüro oder einer Polizeidienststelle melden. Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie nähere Informationen zum Verlust Ihres Personalausweises im Ausland: https://www.auswaertigesamt.de/de/service/konsularinfo/reisepaesse-undpersonalausweise.  Das Wiederauffinden Ihres Personalausweises müssen Sie ebenfalls persönlich in dem Bürgerbüro melden. Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, sollten Sie den Ausweis bei Verlust so schnell wie möglich sperren lassen. Wenn Sie den Verlust oder Diebstahl bei dem Bürgerbüro oder bei der Polizei melden, wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Sie können den Online-Ausweis auch über die folgende Sperrhotline selbst telefonisch sperren lassen: 116 116. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Dienstleistung Reisepass

Zur Dienstleistung Reisepass werden fünf Videos in Deutscher Gebärdensprache angeboten. 

Reisepass beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen für die Beantragung eines Reisepasses:

Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: in 

  • Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 

Bei Namensänderung wird der Reisepass ungültig und muss neu beantragt werden. Wenn sich Ihr Familienname nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Haben Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie auch einen neuen Reisepass beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. 

Der Reisepass kann für Kinder von Geburt an ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wurde der sogenannte Kinderreisepass abgeschafft. Es werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. 

Zuständigkeiten

Sie müssen den Reisepass persönlich bei dem Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einer/einem anderen Bürgerbüro ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass 
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
  4. gegebenenfalls Personenstandurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerbüro über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahre). 

Kosten 
  • Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt 70,00 €.
  • Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen unter 24 Jahre 37,50 €. 

Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Express-Reisepass können Sie einsehen unter: https://www.brueggen.de/rathaus/rat-verwaltung/dienstleistungen/reisepass

Verfahrensablauf

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer/Ihrem Bürgerbüro. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sie können sich über einen Online-Auskunftsservice informieren, wann Sie den Express-Reisepass abholen können. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Express-Reisepass beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen für die Beantragung eines Express-Reisepasses:

Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: in 

  • Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 
Zuständigkeiten 

Sie müssen den Express-Reisepass persönlich bei dem Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einer/einem anderen Bürgerbüro ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass 
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerbüro über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahre). 

Kosten 
  • Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt 70,00 €.
  • Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen unter 24 Jahre 37,50 €. 
  • Für einen Reisepass im Expressverfahren bezahlen Sie einen Zuschlag von 32,00 €.

Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Express-Reisepass können Sie einsehen unter: https://www.brueggen.de/rathaus/rat-verwaltung/dienstleistungen/reisepass

Verfahrensablauf

Einen neuen Express-Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer/Ihrem Bürgerbüro. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Der Express-Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. In dringenden Fällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sie können sich über einen Online-Auskunftsservice informieren, wann Sie den Express-Reisepass abholen können. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Vorläufigen Reisepass beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: 

  • in Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 
Zuständigkeiten 

Sie müssen den vorläufigen Reisepass persönlich bei dem Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einer/einem anderen Bürgerbüro ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass 
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerbüro über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Kosten 

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 €.

Verfahrensablauf

Einen neuen vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer/Ihrem Bürgerbüro. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt.

Bearbeitungsdauer

Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Dokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Ein vorläufiger Reisepass wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens 1 Jahr. Bei der Aushändigung des neuen Reisepasses müssen Sie den vorläufigen Reisepass zurückgeben.

Verlust des Reisepasses

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen bei Verlust des Reisepasses:

Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: 

  • in Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 
Verlust 

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepass müssen Sie schnellstmöglich persönlich in dem Bürgerbüro oder einer Polizeidienststelle melden. Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie nähere Informationen zum Verlust Ihres Reisepass im Ausland: https://www.auswaertigesamt.de/de/service/konsularinfo/reisepaesseundpersonalausweise Das Wiederauffinden Ihres Reisepass müssen Sie ebenfalls persönlich in dem Bürgerbüro melden. Bei internationalen Reisen kann es zu Unannehmlichkeiten mit einem wiedergefundenen Reisepass kommen. Eventuell empfiehlt es sich einen neuen Reisepass zu beantragen. Informieren Sie sich vor Ihrer Auslandsreise entsprechend.

Dienstleistungen zum Meldewesen

Nachfolgend werden diverse Dienstleistungen zum Meldewesen zur Verfügung gestellt.

Wohnsitz an-, um- und abmelden

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zur An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes:

Allgemeine Informationen 

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Als Hauptwohnung gilt Ihre am meiste benutzte Wohnung. Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen. 

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss die Person, bei der Sie einziehen, Ihren neuen Hauptwohnsitz anmelden. Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen. 

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. 

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt. 

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie 

  • ins Ausland umziehen oder 
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. 

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Kommune anzumelden. Diese teilt der früheren Kommune mit, dass Sie umgezogen sind. Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

Zuständigkeiten 

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnorts. 

Voraussetzungen 

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt). 

Erforderliche Unterlagen 

Folgende Unterlagen werden benötigt: 

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich) 
  2. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass 
  3. Gegebenenfalls Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Reisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen. 
  4. Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten
  5. Bestätigung des Wohnungsgebers

Meldebescheinigung beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zur Beantragung einer Meldebescheinigung:

Allgemeine Informationen 

Mit der Meldebescheinigung können Sie nachweisen, in einer Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen, zum Beispiel: 

  1. Aufgebot beim Standesamt (öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung)
  2. Zulassungsstelle
  3. Banken
  4. Rentenversicherer

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften. 

Zuständigkeiten 

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnorts. 

Verfahrensablauf 

Sie können die Meldebescheinigung formlos beantragen. 

Kosten 

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Aufenthalt für Menschen aus dem Ausland

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zum Aufenthalt für Menschen aus dem Ausland:

Allgemeine Informationen 

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie 

  • eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung 
  • zuvor in den meisten Fällen ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland. 

Ausnahme: Staatsangehörige der EU-Staaten haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau und noch nicht volljährige Kinder haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben. Hochqualifizierte können in besonderen Fällen unmittelbar nach der Einreise eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. 

Zuständigkeiten 

Für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zuständig. Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde zuständig. 

Voraussetzungen 

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie Folgendes erzielen: 

  1. Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes 
  2. zuzüglich Kosten für Unterkunft 
  3. zuzüglich etwaige Krankenversicherungsbeiträge 
Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt: 

  1. Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht 
  2. Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts 
  3. Qualifikationsnachweis
  4. Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes 
  5. Wohnraumbescheinigung nach dem Aufenthaltsgesetz
  6. Aktuelles biometrisches Passbild

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Dienstleistungen zu Sozialleistungen

Im Folgenden werden diverse Dienstleistungen zu verschiedenen Sozialleistungen erläutert.

Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitssuchende und Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zu Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitssuchende und Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II):

Allgemeine Informationen

Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen. Das Bürgergeld ist auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Dieses ist in dem Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte erhalten umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten. Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern. Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. 

Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen eines der folgenden Ziele: 

  1. Unterstützung bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, sowie Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren 
  2. Vermittlung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung 
  3. Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit 
  4. Festigung der Aufnahme einer Beschäftigung 
Voraussetzungen 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  1. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung. 
  2. Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt. 
  3. Die Teilnahme wurde vor Maßnahmenbeginn durch das Jobcenter genehmigt.
Erforderliche Unterlagen 

Erforderliche Unterlagen: 

  1. Erklärungsbogen Förderung 
Verfahrensablauf 

Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmenbeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden. 

  1. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter. 
  2. In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart. 
  3. Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und - umfang sowie welche Kosten übernommen werden. 
  4. Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmenkosten gegebenenfalls selbst tragen.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen über Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten:

Allgemeine Informationen 

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beinhaltet Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen. Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist. Ziel der Hilfe ist die Befähigung der betroffenen Personen zur selbständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten, und Ermöglichen einer Integration in die Gesellschaft. Im Rahmen der Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfebewilligung geklärt werden. Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können erst beantragt werden, wenn andere Leistungen, die vorher zu beantragen sind, abgelehnt wurden. 

Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dazu zählen insbesondere: 

  1. Ambulante oder stationäre Betreuung 
  2. Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung 
  3. Maßnahmen zum Finden eines Arbeitsplatzes 

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind. 

Voraussetzungen 

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, die in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten sind und diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Schwierige Lebensverhältnisse können zum Beispiel sein: 

  1. Keine oder keine ausreichende Wohnung
  2. Ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage 
  3. Gewaltgeprägte Lebensumstände 
  4. Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung 
  5. Vergleichbare nachteilige Umstände 
Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Antrag auf Sozialhilfe 
  2. Gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung 

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen nachträglich das ausgefüllte Antragsformular. 

Zuständigkeiten 

Kontaktieren Sie für eine Beratung die Kreisverwaltung. 

Verfahrensablauf

Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid. Die Leistung erfolgt ab Antragstellung. 

Bearbeitungsdauer 

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragstellung erforderlichen Nachweise ab.

Kosten

Kosten für den Antrag: keine