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Inhalt

Videos in Gebärdensprache: Menschen mit Behinderung

Im Folgenden erhalten Sie in den Gebärdensprachvideos Informationen für Menschen mit Behinderung.

Behindertenbeauftragte (-beirat)

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zum Behindertenbeauftragten (-beirat) der Burggemeinde Brüggen:

Aufgaben 

Ein Behindertenbeauftragter ist eine Person, die in einer Kommune oder einer anderen politischen Einheit dafür zuständig ist, die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen zu vertreten und sich für ihre Rechte einzusetzen. Zu den Aufgaben gehören: 

  • Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit
  • Beratung und Unterstützung
  • Interessenvertretung
  • Mitwirkung in Gremien
  • Informationsvermittlung
  • Sensibilisierung
Beauftragter werden 

Ein besonderes Interesse an den Bedürfnissen und Anliegen von Menschen mit Behinderung ist eine wichtige Voraussetzung, um Behindertenbeauftragter zu werden. Erfahrungen und Fachwissen im Bereich der Behindertenpolitik, der Behindertenarbeit oder der Inklusion sind hilfreich. Der Behindertenbeauftragte wird auf politischer Ebene berufen.

Voraussetzungen

Behindertenbeauftragte werden aus der Kommunalpolitik berufen. Das bedeutet, dass Menschen, die bereits politisch aktiv sind und Interesse an den Belangen von Menschen mit Behinderungen haben, für diese Position ausgewählt werden können. Der Behindertenbeauftragte muss einen engen Bezug zum Thema Behinderung haben, zum Beispiel durch eigene Betroffenheit. Menschen mit Fachkenntnissen oder Erfahrungen in den Bereichen Behindertenpolitik, Inklusion, Barrierefreiheit und Behindertenarbeit können als Behindertenbeauftragte berufen werden.

Beiratsmitglied werden

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, im Behindertenbeirat und Senioren haben das Rechts, im Seniorenbeirat mitzuwirken. Das ist wichtig, um eine angemessene Vertretung der Interessen und Bedürfnisse dieser Gruppen zu gewährleisten. Auch Mitglieder des Behinderten- oder Seniorenbeirats aus den Reihen der Behindertenverbände oder Seniorenorganisationen können Mitglied werden. Die Beiratsmitgliedschaft im Behindertenbeirat ist freiwillig, alle Interessierten als Vertretung einer Organisation oder Behindertengemeinschaft können sich einbringen.

Behindertenbeirat

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zum Behindertenbeirat der Burggemeinde Brüggen (Hinweis: Im Folgenden wird der Begriff Inklusionsrat verwendet.):

Aufgaben und Schwerpunkte des Inklusionsbeirats 

Der Inklusionsbeirat ist ein Gremium, das sich für die Förderung von Inklusion und die Teilhabe aller Menschen in der Burggemeinde Brüggen einsetzt. Der Inklusionsbeirat vertritt aktiv die Interessen und Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Inklusion und Teilhabe gegenüber politischen Entscheidungsträgern, in der Verwaltung und in der Öffentlichkeit. Der Inklusionsbeirat berät die kommunale Verwaltung und die politischen Gremien zu Fragen, die die Inklusion und Teilhabe betreffen. Er gibt Empfehlungen zu Themen wie Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung und soziale Teilhabe. Der Inklusionsbeirat kann in verschiedenen kommunalen oder regionalen Gremien und Ausschüssen mitwirken, um die Interessen aller Menschen zu vertreten und inklusive Maßnahmen zu fördern. Der Inklusionsbeirat informiert die Öffentlichkeit über die Bedürfnisse und Anliegen aller Menschen in Bezug auf Inklusion und Teilhabe und trägt zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft bei. Der Inklusionsbeirat hat einen Schwerpunkt: Inklusion von Menschen mit Behinderung. Aufgaben sind z.B. begleiten und Umsetzen von Praxisprojekten, Prozessbegleitung der Gestaltung barrierefreie Webseite der Kommune, Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit für das Thema Inklusion, Vermittlung von Ratsuchenden in bestehende Angebote und verwaltungsinterne Sensibilisierung und Qualifizierung für Barrierefreiheit.

Mitglieder und Zusammensetzung des Inklusionsbeirats

Wer sind die Mitglieder des Inklusionsbeirats und wie setzt er sich zusammen? In dem Inklusionsbeirat sind Menschen mit Behinderungen selbst vertreten, um sicherzustellen, dass ihre Interessen und Bedürfnisse direkt gehört und berücksichtigt werden. In dem Inklusionsbeirat sind Mitglieder von Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und anderen Organisationen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen, vertreten. Vertreterinnen und Vertreter aus der Kommunalverwaltung sind als beratende Mitglieder in dem Inklusionsbeirat vertreten, um den Dialog zwischen dem Beirat und der Verwaltung fördern. Der Inklusionsbeirat der Burggemeinde Brüggen besteht momentan aus 19 Mitgliedern.

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

Informationen zu dem Inklusionsbeirat und der Inklusionsberatung erhalten Sie im Sozialamt. Um mit dem Inklusionsbeirat in Kontakt zu treten, können Sie sich auch an die/den Inklusions-/Behindertenbeauftragte/n der Burggemeinde Brüggen wenden.

Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung

Im Folgenden werden diverse Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung:

Allgemeine Informationen

Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Wenn Sie einen Antrag stellen, möchten die Mitarbeiter der Kreisverwaltung herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben. Menschen, die ohne Unterstützung nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können Assistenzleistungen bekommen. Das ist möglich:

  1. in der eigenen Wohnung
  2. in einer frei gewählten Wohngemeinschaft
  3. in einer besonderen Wohnform

Es gibt noch weitere Leistungen. Diese sind zum Beispiel:

  1. Leistungen für Wohnraum
  2. Leistungen zur Mobilität
  3. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
  4. Leistungen zur Förderung der Verständigung
  5. Hilfsmittel
  6. Elternassistenz
  7. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie haben eine niedrigere Priorität gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger). Ihre Fragen können Sie gerne telefonisch oder persönlich vor Ort stellen. 

Voraussetzungen 

Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung oder einer bald eintretenden Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. 
  • Dies können wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen sein. 
  • Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten. 
  • Die Leistung ist geeignet und erforderlich zur Ermöglichung einer individuellen Lebensführung und zur Förderung einer vollen, wirksamen und gleichberechtigen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
  • Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. 
  • Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich. 
  • Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen. 

Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist abhängig von der Leistung, die Sie beantragt haben. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise 
  2. Nachweis über die Behinderung (fachärztliche Bescheinigung) 
  3. Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie andere Personen um Hilfe beim Antrag bitten) 
  4. Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben) 
  5. Bei Pflegegrad: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
  6. Eventuell Nachweise zum Einkommen und Vermögen 
  7. Abhängig von der beantragten Leistung können weitere Unterlagen benötigt werden 
Verfahrensablauf 

Sie können Eingliederungshilfe bei der Kreisverwaltung beantragen. Die Kreisverwaltung führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch zur r Ermittlung Ihres individuellen Bedarfs an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die Kreisverwaltung aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob sie Leistungen bekommen und welche diese sind. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird und wie hoch diese Anrechnung sein wird. Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid. Sie werden bei Bedarf aufgefordert Unterlagen nachzureichen. Sollte ein anderer Träger zuständig sein, wird Ihr Antrag unverzüglich weitergeleitet. Über eine Weiterleitung werden Sie informiert. Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie der Kreisverwaltung immer zeitnah mitteilen. Wenn sich zwischendurch etwas ändert, informieren Sie die Kreisverwaltung. Dann wird die Leistung angepasst. 

Fristen

Sie erhalten die Leistungen ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Prozesses aus Beratung, Bearbeitung und Abstimmung mit anderen Leistungsträgern ist abhängig vom Einzelfall und daher sehr unterschiedlich. 

Kosten

Kosten für den Antrag: keine

Falls Kosten entstehen, können Sie das gerne vorab mit der Kreisverwaltung klären.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/eingliederungshilfe.

Hilfe für Gehörlose – Gehörlosengeld

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video die Hilfe für Gehörlose und das Gehörlosengeld:

Allgemeine Informationen 

Wenn Sie gehörlos sind oder Ihre Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Gehörlosengeld bekommen. Sie haben als Mensch mit einer Gehörlosigkeit oder einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 77,00€ monatlich.

Voraussetzungen
  • Sie gelten als gehörlos mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbenen Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit auf beiden Ohren. 
  • Sie wohnen in NRW.
  • Sie haben einen Mehraufwand durch Ihre Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit. 
  • Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
  2. Nachweis über die Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (mindestens ein Nachweis erforderlich)
  3. Fachärztliche Bescheinigung über die Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
  4. Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos)
  5. Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
  6. Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie andere Personen um Hilfe beim Antrag bitten) 
  7. Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben) 
  8. Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
  9. Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche 
  10. Bei Beantragung oder Inanspruchnahme von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen
Verfahrensablauf 

Sie können Gehörlosengeld bei dem LVR beantragen. Sie können den Antrag auf Gehörlosengeld auch bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen. Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid. Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse müssen Sie dem LVR immer zeitnah mitteilen.

Fristen

Sie erhalten die Leistungen ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Leistung rückwirkend bewilligt.

Kosten

Kosten für den Antrag: keine

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://beratungskompass.lvr.de/alltagssprache/ozg-leistungen_3827.html.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/gehoerlosengeld/gehoerlosengeld.jsp.

Persönliches Budget beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zur Beantragung eines persönlichen Budgets:

Allgemeine Informationen 

Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit? Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet? Dann könnte das Persönliche Budget die passende Leistungsform für Sie sein. Beim Persönlichen Budget bekommen Sie von dem LVR einen Geldbetrag statt einer Sachleistung. Mit diesem Geld können Sie dann die notwendige Unterstützung bezahlen. Mit dem Persönlichen Budget können Sie mehr selbst entscheiden. Sie entscheiden, wen Sie mit Ihrer individuellen Unterstützung beauftragen oder wann Sie die Unterstützung benötigen. Und Sie wählen die Personen selbst aus, beauftragen sie und bezahlen sie. Sie können das Persönliche Budget auch mit einer Sachleistung kombinieren. Sie erhalten dann ein Teilbudget. Zum Beispiel: Unterstützung durch einen Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen (BeWo-Dienst) im Alltag und durch die selbst ausgesuchte Assistenzkraft in der Freizeit. Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt und kann für Leistungen der Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie der Sozialhilfe genutzt werden. Bei Fragen sowie der Beantragung des Persönlichen Budgets berät Sie das LVR-Fallmanagement. 

Erforderliche Unterlagen 

Für das persönliche Budget müssen Sie den Antrag, unterschiedliche Nachweise (z.B. ärztliche Atteste) und Unterlagen (z.B. Kalkulation voraussichtlicher Kosten) einreichen. Welche Dokumente Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen der LVR mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen. Sie können einen formlosen Antrag bei dem LVR stellen. Viele Träger bieten aber auch Vordrucke an, die Sie nutzen können.

Dienstleistung Schwerbehindertenausweis

Nachfolgend stehen drei Videos zur Dienstleistung Schwerbehindertenausweis zur Verfügung.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises:

Allgemeine Informationen 

Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Geburt können als Behinderung festgestellt werden. Der Behindertenstatus ermöglicht es, Nachteilsausgleiche beantragen zu können. Häufig können Menschen mehrere Behinderungen parallel haben. Diese können unabhängig voneinander bestehen. Bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) wird jede einzelne Behinderung berücksichtigt. Wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Neben dem Grad der Behinderung (GdB) können bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen auch Merkzeichen festgestellt werden. Diese Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen. 

Folgende Merkzeichen können Sie beantragen: 

  • G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr 
  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung 
  • H - Hilflosigkeit 
  • B - Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel 
  • RF - Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss 
  • GL - Gehörlosigkeit 
  • BL - Blindheit 
  • TBL - Taubblindheit 
Voraussetzungen 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Sie wohnen in Deutschland, halten sich gewöhnlich hier auf oder arbeiten hier. 
  2. Die Behinderung besteht länger als sechs Monate. 
Zuständigkeiten 

Sie müssen die Feststellung des Behindertenstatus schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Anschrift lautet: 

Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen
41061 Mönchengladbach
Fliethstraße 86-88

Sie können den Antrag auch per E-Mail schicken an: schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de. Sie können den Antrag auch online stellen: https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php.

Sie können das Formular auch unter diesem Link herunterladen: https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/recht-soziales-jugendgesundheit-verbraucherschutz-dezernat-v/fachbereich-soziales-und-wohnen-50/versorgungsamt-fuer-die-stadt-moenchengladbach-und-den-kreis-viersen/derschwerbehinderten-ausweis

Erforderliche Unterlagen 

Die folgenden Unterlagen sind zur Feststellung des Behindertenstatus erforderlich: 

  1. ausgefüllter Antrag 
  2. unterschriebene Befreiung von der Schweigepflicht
  3. ggf. Vollmacht, Betreuungsnachweis, Sorgerechtsnachweis 
  4. für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates: Kopie des Aufenthaltstitels 
  5. bei Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland: Bescheinigung des Arbeitgebers 

Die folgenden Unterlagen sind freiwillig, aber empfehlenswert zur Beschleunigung des Verfahrens: 

  1. Unterlagen über Ihren Gesundheitszustand (z.B. Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, ärztliche Gutachten) 
  2. Bescheide anderer Stellen über eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Grad der Schädigung (GdS)
  3. Empfehlenswert ist auch ein persönliches Anschreiben, in welchem erklärt wird, inwiefern die Behinderung den Alltag einschränkt und wo Barrieren bestehen. 

Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zusätzlich: 

Passbild ab dem 10. Lebensjahr 

Verfahrensablauf 

Die Behörde prüft und wertet Ihre ärztlichen Unterlagen aus. Danach erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Sie erhalten den Bescheid auch, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 festgestellt wird. Der Feststellungsbescheid enthält: 

  • die einzelnen Behinderungen 
  • den Grad der Behinderung (GdB) 
  • die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) 

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen per Post zugesendet

Kosten 

Kosten für den Antrag: keine 

Gültigkeit 

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen. Befristete Ausweise gelten für höchstens 5 Jahre . Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten. 

Neufeststellung

Wenn sich Ihre bereits festgestellte Behinderung verschlimmert hat oder ein neues Leiden hinzugekommen ist, können Sie beantragen, dass Ihre Behinderung neu festgestellt wird.

Schwerbehindertenausweis: Beiblatt beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zur Beantragung eines Beiblattes für den Schwerbehindertenausweis:

Allgemeine Informationen 

Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, Bl, H oder Gl haben, können Sie ein Beiblatt mit Wertmarke beantragen. Sie können damit die kostenlose Beförderung im Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Bei Merkzeichen G, und Gl kann alternativ zur Freifahrtberechtigung eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Anspruch genommen werden. Dafür muss man ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen. Bei Merkzeichen aG, Bl und H besteht zusätzlich zur Freifahrtberechtigung ein Anspruch auf KFZ-Steuerbefreiung, für die kein Beiblatt ohne Wertmarke erforderlich ist. 

Kosten 

Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes Jahr oder 1 Jahr erworben werden. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H festgestellt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zur Beantragung der Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung:

Allgemeine Informationen 

Haben Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Durch eine Gleichstellung bekommen behinderte Menschen dieselben Regelungen anerkannt, die für schwerbehinderte Menschen gelten. Zum Beispiel: 

  • Vorteile bei der Steuer 
  • Vergünstigte Eintrittspreise 
  • Besonderer Kündigungsschutz 

Es gibt jedoch einige Regelungen, die bei einer Gleichstellung nicht gelten. Zum Beispiel: 

  • Anspruch auf Zusatzurlaub 
  • Anspruch auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Personenverkehr 
  • Besondere Altersrente 
Voraussetzungen 

Um die Gleichstellung beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Ihr Grad der Behinderung (GdB) beträgt 30 oder 40. 
  2. Sie wohnen in Deutschland, halten sich gewöhnlich hier auf oder arbeiten hier. 
  3. Aufgrund Ihrer Behinderung können Sie keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder es besteht das Risiko des Verlusts des Arbeitsplatzes. 
Zuständigkeiten

Sie können den Antrag auf Gleichstellung formlos, das heißt, persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Die Anschrift lautet: 

Agentur für Arbeit Nettetal 
41334 Nettetal 
Steegerstraße 49

Das Formular für den Antrag erhalten Sie vor Ort. Sie können das Formular auch unter diesem Link herunterladen: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-undunterstuetzung/gleichstellung

Verfahrensablauf

Damit die Agentur für Arbeit die Voraussetzungen prüfen kann, erhalten Sie ein Formular, in dem Sie einige Fragen beantworten müssen. Ihr Antrag wird von einem zuständigen Sachbearbeiter geprüft. Gegebenenfalls wird Ihr Arbeitgeber zu Ihrer Situation befragt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.