Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
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Wie funktionieren die Online-Dienstleistungen der Burggemeinde Brüggen?

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Veröffentlicht am: 23.08.2023

Mit der Überarbeitung bzw. Neugestaltung der gemeindlichen Internetseite www.brueggen.de hat die Burggemeinde Brüggen das Angebot an digitalen Dienstleistungen überarbeitet und erweitert. Dieser Dienstleistungskatalog ist nicht abschließend und wird sukzessive ergänzt. Das derzeitige Angebot beinhaltet um die 116 Dienstleistungen mit 67 dazugehörigen Antragsassistenten von FormSolutions und etwa elf PDF-Dokumenten. Die meisten Antragsassistenten stehen für Leistungen im Bürgerservice oder Ordnungsamt zur Verfügung. Im Gegensatz zu den PDF-Dokumenten sind die Antragsassistenten barrierefrei und in der Handhabung übersichtlicher.

Bei einem Antragsassistenten wird die Bürgerin oder der Bürger Schritt für Schritt durch das Formular geleitet. Mithilfe von hinterlegten Regeln werden der antragstellenden Person lediglich die für sie relevanten Fragen angezeigt. Auch Zwischenspeichern und eine weitere Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Am Ende des Ausfüllprozesses kann der Antrag – abhängig von der vorgegebenen Einreichungsart – direkt elektronisch eingereicht und somit medienbruchfrei abgeschlossen werden.

Einige Bürgerinnen und Bürger nutzen dieses Angebot bereits vollumfänglich, einschließlich der Online-Bezahlmöglichkeit (E-Payment). Allerdings stellt für viele Bürgerinnen und Bürger die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) ein Hindernis zur Nutzung der Antragsassistenten dar. Dabei ist die Online-Ausweisfunktion in vielerlei Hinsicht nützlich. Mit der eID-Funktion kann sich jeder eindeutig und sicher elektronisch gegenüber der Behörde identifizieren. In bestimmten Fällen dient sie als elektronische Unterschrift, mit der rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber der Behörde abgeben werden können. Aber auch im Privatleben profitieren die Bürgerinnen und Bürger von der Online-Ausweisfunktion, denn sie können einfacher und sicherer als bisher bspw. Versicherungen abschließen oder in Online-Shops einkaufen. Durch einen fünfstelligen PIN ist die Nutzung mit einem hohen Vertrauensniveau verbunden.

Wenn Ihr Ausweis nach Juli 2017 ausgestellt wurde, ist die eID-Funktion automatisch aktiviert. Bei Personalausweisen, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, muss überprüft werden, ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. Zur Überprüfung gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. In der AusweisApp2 wird unter der Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ ein positives Prüfergebnis mit einem grünen Haken bei „Online-Ausweisfunktion aktiviert“ angezeigt.
  2. Der Bürgerservice im Rathaus kann überprüfen, ob die eID-Funktion des Ausweises aktiviert ist.

Bevor das Online-Ausweisen nach der Aktivierung möglich ist, muss der fünfstellige Transport-PIN vor der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion in eine selbstgewählte, sechsstellige PIN geändert werden. Der Transport-PIN wird postalisch per Brief nach der Beantragung eines neuen Personalausweises, Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte versendet. In der AusweisApp2 ist dies unter „Meine (Transport-) PIN ändern“ möglich.

Für die Anwendung der eID-Funktion wird der Personalausweis, Aufenthaltstitel oder die eID-Karte und die zugehörige PIN, die installierte AusweisApp2 sowie ein USB-Kartenleser, NFC-fähiges Smartphone oder –Tablet benötigt.

Online-Ausweisen mit Smartphone kurz erklärt:

  1. Auf der Webseite der Behörde, bei der die Identifizierung erforderlich ist, wird die Anmeldung/ Registrierung mit der Online-Ausweisfunktion gewählt.
  2. Der Dienst leitet von seiner Webseite zur AusweisApp2, wo den Anweisungen der AusweisApp2 zu folgen ist, um sich erfolgreich online auszuweisen.
  3. Wenn die AusweisApp2 dazu auffordert, wird der Ausweis direkt an die NFC-Schnittstelle des Smartphones gelegt und der PIN muss eingeben werden.

Für die erstmalige Freischaltung der eID-Funktion und ggfs. zur Änderung des PINs kann beim Bürgerservice während der Öffnungszeiten vorgesprochen werden.

Alternativ gibt es online unter https://www.ausweisapp.bund.de/videotutorials Videotutorials, die den Umgang mit der Online-Ausweisfunktion und der AusweisApp2 erklären.

Auskunft erteilt Ihnen neben dem Bürgerservice auch die für Digitalisierung zuständige Mitarbeiterin Ann-Katrin Heusack.