Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Lebenspartnerschaft

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.10.2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Weitere Informationen dazu finden sie unter der Dienstleistung Eheschließung.

Benötigte Unterlagen

  • Neuer Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister als Nachweis des Fortbestandes der Lebenspartnerschaft
  • Geburtsurkunden
  • Personalausweise
  • Falls nicht in Brüggen geheiratet werden soll: Zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerservice

Gebührenrahmen

Für die Ausstellung von zwei Eheurkunden mit dem Hinweis auf die bestehende Lebenspartnerschaft: 15,00€